§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäfte, die wir im stationären Handel in unseren Filialen abschließen. Für Geschäfte, die über unseren Online - Shop abgeschlossen werden, gelten unsere gesonderten Online - AGB.
Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie in Textform von beiden Seiten bestätigt sind.
§ 2 Angebot und Abschluss
(1) Vorbehaltlich ausdrücklicher, abweichender Regelung sind unsere Angebote stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihre Bestellung schriftlich oder in Textform annehmen oder die bestellte Leistung fristgerecht ausführen. Der Kunde ist an seine Bestellung 2 Wochen gebunden.
(2) Leistungen, die gegenüber Krankenkassen oder ähnlichen Leistungsträgern abgerechnet werden, erbringen wir erst nach Vorliegen der verbindlichen Kassengenehmigung. Wünscht der Kunde dennoch die sofortige Leistung, kann er sich für eine Bestellung oder einen Kauf entscheiden. Sollte die Leistung nachträglich von den Krankenkassen genehmigt werden, erstatten wir den Kassenpreis.
Die Vorlage des Befreiungsausweises ist zum Zeitpunkt der Auftragserteilung zum Nachweis der Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung zwingend erforderlich. Eine nachträgliche Vorlage des Befreiungsausweises befreit nicht von der Zuzahlungsverpflichtung. Die Erstattung der geleisteten Zuzahlung muss der Kunde bei seiner Krankenkasse beantragen.
(3) In jedem Katalog oder Prospekt können sich Druckfehler ein-schleichen. Irrtümer bleiben daher vorbehalten.
(4) Änderungen von Design oder Technik aufgrund technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, soweit die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Kunden zumutbar ist.
§ 3 Preise
(1) Es gelten die Preise gem. Preisliste bzw. Angebot. Bei Leistungen, bei denen eine gesetzliche Krankenkasse als Leistungsträger in Betracht kommt, gelten die Rahmenverträge mit den jeweiligen Kostenträgern zuzüglich geltender gesetzlicher Zuzahlung / Eigenanteil / Aufzahlung. Zuzahlung: Grundsätzlich ist bei jedem Hilfsmittel eine gesetzliche Zuzahlung zu leisten. Die Höhe der Zuzahlung beträgt 10% des Kassenpreises; mindestens 5,- € bis maximal 10,- €. Eigenanteil: Bei Hilfsmitteln mit Doppelfunktion (einerseits Gebrauchsgegenstand, andererseits Behinderungsausgleich bzw. Behandlungssicherung) ist ggf. ein Eigenanteil zu leisten. Der Eigenanteil wird zusätzlich zur gesetzlichen Zuzahlung fällig. Die Höhe bemisst sich nach den Kosten für den Gebrauchsgegenstand (z.B. orthopädische Schuhe).
Aufzahlung: Die Aufzahlung ist zu zahlen, wenn der Besteller/Käufer ein Hilfsmittel wählt, welches über das Maß des Notwendigen hinausgeht (z.B. besondere Farbwahl, Material oder Funktion).
(2) Die Preise gemäß Preisliste oder Angebot sind Bruttopreise, in denen die Mehrwertsteuer in jeweils geltender Höhe bereits enthalten ist.
(3) Soll die Lieferung später als 4 Monate nach Vertragsschluss erfolgen, behalten wir uns eine Anpassung der Preise vor.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Wir liefern, vorbehaltlich abweichender Regelungen im Einzelfall,
wahlweise gegen Barzahlung, auf Rechnung, gegen Nachnahme oder gegen Vorauskasse. Soweit eine Lieferung auf Rechnung möglich ist, gewähren wir ein Zahlungsziel von 10 Tagen. Dies gilt entsprechend für die gesetzliche Zuzahlung, Eigenanteil und Aufzahlung. Über die im Einzelfall geltende Zahlungsweise wird der Kunde vorab informiert. Bei Sonderanfertigungen ohne Vorlage eines ärztlichen Rezepts (Bestellung oder Kauf) können wir eine Anzahlung i.H.v. 20 % des Gesamtpreises verlangen.
(2) Der Kunde kommt auch ohne Mahnung in Zahlungsverzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; für einen Kunden, der Verbraucher ist, gilt dies nur, wenn er auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz zu fordern.
(3) Die Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 5 Lieferung / Einweisung
(1) Bei Lieferung/Übergabe eines Medizinproduktes erfolgt grundsätzlich eine Einweisung in die Handhabung und Aufklärung über etwaige Risiken des Medizinproduktes.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Kunden angegebene Anschrift. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich schriftlich oder in Textform zugesagt wurde. Zugesagte Lieferfristen beginnen mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung bzw. nach Gutschrift einer vereinbarten Anzahlung auf unserem Konto. Samstage sind keine Arbeitstage. Lieferverzögerungen, die wir nicht zu vertreten haben, z. B. höhere Gewalt, Krieg, Streik, Feuer, Rohstoffmangel o.ä. berechtigen nicht zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.
(3) Der Kunde kann erst dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns nach Fälligkeit unter Fristsetzung von mindestens zwei Wochen fruchtlos aufgefordert hat, die Lieferung zu erbringen.
(4) Teillieferungen sind zulässig, soweit die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Kunden zumutbar ist.
§ 6 Abnahme / Annahmeverzug
(1) Der Kunde ist verpflichtet, vertragsgemäße Waren und Leistungen abzunehmen. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, für den uns insoweit entstandenen Schaden (einschließlich etwaiger Mehraufwendungen) Ersatz zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Verweigert der Kunde endgültig die Abnahme verbindlich bestellter Ware, ohne dass er hierzu berechtigt ist, so können wir nach unserer Wahl auf Abnahme der Ware bestehen oder vom Vertrag zurücktreten und pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 20 % des Kaufpreises /der Vergütung verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns gar kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.
(2) Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer Verschlechterung der Sache geht spätestens in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
(3) Werden verbindlich vereinbarte Liefertermine durch den Kunden schuldhaft nicht eingehalten, trägt der Kunde die hierdurch entstehenden Mehrkosten (insbesondere Zeitaufwand, Fahrt-kosten, Personaleinsatz usw.). Wir sind berechtigt, die erneute Anlieferung vom vorherigen Ausgleich der nachgewiesenen Mehrkosten abhängig zu machen.
§ 7 Umtausch und Widerruf
(1) Zum Umtausch oder zur Rücknahme mangelfreier, ordnungs-gemäß gelieferter Ware sind wir gesetzlich nicht verpflichtet. Stimmen wir im Einzelfall einem Umtausch oder einer Rücknahme aus Kulanz zu, dann ist die Ware unbeschädigt und unverändert in der Originalverpackung zurückzusenden bzw. zurückzugeben. Ein Original-Kaufbeleg muss vorgelegt werden.
(2) Sonderanfertigungen, sterile Produkte, Hygieneprodukte (z. B. WC-Sitze, Matratzen, Kissen) und reduzierte Ware sind generell vom Umtausch ausgeschlossen. Gewährleistungsrechte (siehe § 8) blieben hiervon unberührt.
(3) Es gelten die gesetzlichen Widerrufbestimmungen. Bei außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossenen Verträgen (Außergeschäftsraumverträge) gilt das Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Erhalt der Ware. Bitte beachten Sie unsere gesonderte Widerrufsbelehrung. Vom Widerruf ausgenommen sind Sonderanfertigungen, versiegelte Waren, sowie Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind.
§ 8 Gewährleistung / Mängel
(1) Es gelten die gesetzlichen Regelungen der §§ 434 ff. BGB bei Kaufverträgen sowie zusätzlich die §§ 474 ff. BGB für Kaufverträge, die ein Verbraucher mit uns schließt (Verbrauchsgüterkauf), bei Werkleistungen gelten die §§ 633 ff. BGB.
(2) Die Gewährleistungsfrist gegenüber Verbrauchern beträgt grundsätzlich 2 Jahre. Die Gewährleistungsfrist beginnt jeweils mit Ablieferung der Ware.
(3) Zeigt sich an der Sache ein Sachmangel, so hat der Kunde nach seiner Wahl ein Recht auf Nacherfüllung in Form der Nachlieferung oder Nachbesserung. Wir können die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Bei Werkverträgen steht das Wahlrecht bezüglich der Art der Nacherfüllung uns zu. Eine vom Kunden zur Nacherfüllung gesetzte Frist soll unsere Belange in angemessenem Maße berücksichtigen. Nacherfüllungsansprüche bestehen nur, soweit Mängel bei der Übergabe der Sache vorhanden waren; sie bestehen nicht, soweit ein auf fehlerhafte Behandlung oder sonstige unsachgemäßer Verwendung des Gegenstandes durch den Kunden zurückzuführen ist. Eine Umkehr der Beweislast ist hiermit nicht verbunden. Wenn eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder eine Minderung des Kaufpreises verlangen. Auch kann er Schadensersatz nach Maßgabe von § 9 geltend machen. Bei unerheblichen Mängeln der Sache ist ein Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Das Recht zur Minderung bleibt unberührt.
(4) Ist der Kunde nicht Verbraucher im Sinne des BGB, so gelten folgende Regelungen: Die Gewährleistungsfrist für gekaufte Sachen beträgt 12 Monate ab Ablieferung der Sache. Ist die Bestellung bzw. der Kauf für uns und den Kunden ein Handelsgeschäft, hat der Kunde die Ware unverzüglich zu untersuchen und auf vollständige, richtige und mangelfreie Lieferung hin zu überprüfen; andernfalls sind die Gewährleistungsrechte ausgeschlossen. Die Ware gilt dann als genehmigt. Rügen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder wegen offensichtlicher Mängel sind unverzüglich, längstens aber innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Ware am Bestimmungsort schriftlich anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden können (sog. verdeckte Mängel) sind innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Feststellung schriftlich anzuzeigen. Bei Mängeln leisten wir nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Liefern wir zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so können wir vom Kunden Rückgewähr der mangelhaften Sache verlangen.
(5) Veränderungen der Ware, selbständige Reparaturversuche oder Reparatur durch Dritte, sowie ein nicht bestimmungsgemäßer oder unsachgemäßer Gebrauch können zum Erlöschen der Gewährleistungsansprüche führen.
§ 9 Haftungsbegrenzung
(1) Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Regelungen unbeschränkt. In Fällen einfacher Fahr-lässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei unsere Haftung in diesen Fällen der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt ist.
(2) Die Haftungsbeschränkungen aus (1) Satz 2 gelten nicht für den Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch uns sowie ebenfalls nicht für Schäden aufgrund der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Zwingende gesetzliche Haftungsrege-lungen, z.B. die Haftung nach dem ProdHaftG, bleiben eben-falls unberührt.
(3) Dem Kunden wird empfohlen, die vom Hersteller vorgegebenen Wartungs- und Prüfungsvorgaben sowie vorgeschriebene Kontrolluntersuchungen (Gerätepass) einzuhalten, da dies anderenfalls Auswirkungen auf unsere Haftung und ein mögliches Mitverschulden des Kunden haben kann.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zum vollständigen Ausgleich unserer Forderung behalten wir uns das Eigentum an der erworbenen Sache vor.
(2) Dementsprechend dürfen gelieferte Gegenstände ohne unsere Zustimmung vom Kunden vor vollständiger Bezahlung nicht verändert oder veräußert werden.
(3) Ist der Kunde Unternehmer, so gilt der Vorbehalt des Eigentums bis zum Ausgleich sämtlicher bestehenden Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns jedoch bereits mit Abschluss des jeweils mit uns geschlossenen Vertrages alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen Dritte erwachsen.
§ 11 Textform
Änderungen oder Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Abänderung dieser Klausel. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist das Gericht an unserem Sitz in Berlin zuständig, sofern nicht für die Streitigkeit ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. Satz 1 gilt auch, wenn der Kunde Verbraucher ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
Berlin, im Mai 2022
Seeger Gesundheitshaus GmbH & Co. KG,
vertreten durch die Seeger Group GmbH, diese vertreten durch den alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer André Peste
Amtsgericht Charlottenburg
HRA 31089, HRB 74266 (GmbH)
FA Berlin: Körperschaften IV
USt-Id-Nr.: DE 137089649